AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen Greenfield Digital GmbH, Maybachstraße 76, 50670 Köln gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Greenfield Digital GmbH mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Greenfield Digital GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Greenfield Digital GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen der Greenfield Digital GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Greenfield Digital GmbH erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Social Media Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Greenfield Digital GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs (Werkauftrag).
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Greenfield Digital GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Greenfield Digital GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Greenfield Digital GmbH unberührt.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Instagram, TikTok, Pinterest und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Greenfield Digital GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Greenfield Digital GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) In Bezug auf die von Greenfield Digital GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Greenfield Digital GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Greenfield Digital GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von Greenfield Digital GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(7) Weist der Vertragspartner Greenfield Digital GmbHan, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Greenfield Digital GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Greenfield Digital GmbH Linke nicht.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc ausschließlich selbst verantwortlich. Zu einer Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird geraten.
(9) Der Kunde übernimmt erforderliche Übernachtungs- und Reisekosten von Greenfield Digital GmbH, die mit der Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen. Umfasst sind Übernachtungskosten in Hotelkategorien bis einschließlich 5-Sternen, PKW-Fahrten (0,30€ / Fahrtkilometer), Flugtickets in der Business Class, Bahnfahrten in der 1. Klasse sowie sonstige Reisekosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen und Parkgebühren.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Greenfield Digital GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder, in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Greenfield Digital GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Greenfield Digital GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Greenfield Digital GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Greenfield Digital GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Greenfield Digital GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Greenfield Digital GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Greenfield Digital GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Greenfield Digital GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Greenfield Digital GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Greenfield Digital GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden Greenfield Digital GmbH geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anders lautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Greenfield Digital GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Greenfield Digital GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Greenfield Digital GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Greenfield Digital GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Greenfield Digital GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Greenfield Digital GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Greenfield Digital GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Greenfield Digital GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Greenfield Digital GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Greenfield Digital GmbH in Verzug, ist Greenfield Digital GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Greenfield Digital GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
(1) Greenfield Digital GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Greenfield Digital GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Greenfield Digital GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Greenfield Digital GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Innerhalb von sogenannten Performance-Calls übt Greenfield Digital GmbH das virtuelle Hausrecht aus. Der Kunde hat unseren Weisungen Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von Fragen durch den Kunden. Greenfield Digital GmbH wird jedoch die Anliegen seiner Kunden bestmöglich berücksichtigen.
(3) Der Kunde und Greenfield Digital GmbH entfernen auf erstes Anfordern des Vertragspartners innerhalb der sozialen Medien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander. Diese Verpflichtung besteht nachvertraglich für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.
§ 10 Schutzrechte DritterDer Kunde gewährleistet, dass Greenfield Digital GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Greenfield Digital GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Greenfield Digital GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Greenfield Digital GmbH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Greenfield Digital GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Greenfield Digital GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.§ 12 WiderrufsrechtEin Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Greenfield Digital GmbH anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung
(1) Greenfield Digital GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Greenfield Digital GmbH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Greenfield Digital GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahr-entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Greenfield Digital GmbH maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Greenfield Digital GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Greenfield Digital GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Greenfield Digital GmbH.
(4) Der Kunde gestattet Greenfield Digital GmbH sogenannte Testimonial-Werbung. Greenfield Digital GmbH ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. Greenfield Digital GmbH ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Greenfield Digital GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 15.09.2023